Ein Kommissar (von mittellateinisch commissarius „Beauftragter, Bevollmächtigter, Vertreter, Stellvertreter“[1]), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von französisch commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in stellvertretender Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt und gab es zum Beispiel Königliche Kommissare, Landes-,[2] Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Polit-, Regierungskommissare und Bischöfliche Kommissare.